AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Veranstalters

Es gelten für den Ticketverkauf zusätzlich, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, die folgenden Bedingungen:

  1. Die Eintrittskarten sind nur für die jeweils aufgedruckte Vorstellung gültig.
    2. Die Eintrittskarten sind auf eine andere Person übertragbar. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhaber/ die Inhaberin der Eintrittskarte diese rechtmäßig besitzt.
    3. Bei Erscheinen ohne Eintrittskarte kann der Einlass unter Vorbehalt gewährt werden, sofern der Besucher/ die Besucherin glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde.
    4. Das Mindestalter für Kinder beträgt sieben Jahre. Eltern mit Kindern unter dem Mindestalter wird der Eintritt nicht gestattet. Für gekaufte Eintrittskarten von Kindern unter dem Mindestalter und deren Begleitperson/en wird bei Zutrittsverweigerung kein Ersatz gewährt. Eine Begleitperson ist am Einlass in der Nachweispflicht.
    5. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
    6. Aufgrund der Lautstärke der Veranstaltung besteht Gefahr von Hör- und anderen Gesundheitsschäden.
    7. Aufgrund der Verwendung von diversen Lichteffekten (z.B. Lasershow) während der Veranstaltung besteht Gefahr von Seh- und anderen Gesundheitsschäden.
    8. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
    9. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
    10. Das Mitbringen von Tonbandgeräten. Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich untersagt. Handy-Kameras sind ebenfalls nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus der Veranstaltungshalle. Bereits gemachte Aufnahmen sind unverzüglich zu löschen. Für die Eintrittskarte wird kein Ersatz gewährt.
    11. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber/ der Erwerberin bzw. Inhaber/ Inhaberin der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Der Käufer/ die Käuferin bzw. der Inhaber/ die Inhaberin der Eintrittskarte trägt das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.
    12. Eine Rücknahme oder Erstattung von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Absage der Veranstaltung wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.
    13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Die Eintrittskarten behalten für den Ersatztermin bzw. Ersatzort ihre Gültigkeit. Eine Erstattung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die Bekanntgabe kann über die Veranstaltungshomepage, die Vorverkaufsstelle oder per E-Mail erfolgen.
    14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
    15. Der Besitzer/ die Besitzerin der Eintrittskarte parkt seinen/ ihren Wagen auf eigene Gefahr.
    16. Für Garderobe, persönliche Wertgegenstände oder Requisiten wird keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    17. Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.
    18. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufsstellen oder direkt beim Veranstalter.
    19. Stark alkoholisierten Personen bleibt der Zutritt auch mit gültiger Eintrittskarte verwehrt. Für die Eintrittskarte wird kein Ersatz gewährt.
    20. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort ist untersagt. Ausnahmen gelten nur bei medizinischer Notwendigkeit.
    21. Nach Beginn der Show ist kein Einlass mehr möglich. Sofern es in der Show eine Pause gibt, besteht während dieser Pause erst wieder die Möglichkeit verspätete Gäste zu den jeweiligen Plätzen zu bringen. Für die Eintrittskarte wird kein Ersatz gewährt.
    22. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Wiedereinlass erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters oder der Location.
    23. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.
    24. Die Hausordnung der MUK ist Bestandteil dieser Bedingungen und von allen Besucher:innen einzuhalten. Bei Abweichungen oder Widersprüchen haben die Hausordnung der MUK sowie die Anweisungen des MUK-Personals, des Ordnungsdienstes, der Polizei oder Feuerwehr Vorrang (https://www.muk.de/hausordnung)

    Der Veranstalter

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